Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Unternehmens TETRAS, s.r.o.
Sitz in: Vojtecha Tvrdého 8, SK-010 01 Žilina,
Id.-Nr.: 36 389 845, Steuer-Nr.: 2020099191, USt.-ID-Nr.: SK2020099191
eingetragenes Unternehmen im Handelsregister beim Kreisgericht Žilina, Abt. Sro, Einlageblatt-Nr. 12911/L
E-Mail: tetras@tetras.sk | Tel.: +421 41 5555 430
(www.tetras.sk)
Artikel I – Einleitende Bestimmungen
1. Mit „Übersetzungsunternehmen“ ist das Unternehmen TETRAS, s.r.o. gemeint, mit Sitz in: Vojtecha Tvrdého 8, SK-010 01 Žilina, Id.-Nr.: 36 389 845, Steuer-Nr.: 2020099191, USt.-ID-Nr.: SK2020099191, eingetragenes Unternehmen im Handelsregister beim Kreisgericht Žilina, Abt. Sro, Einlageblatt-Nr. 12911/L.
2. Mit „Auftraggeber – Verbraucher“ ist eine natürliche Person gemeint, die im Zusammenhang mit einem Verbrauchervertrag, einer sich daraus ergebenden Verpflichtung oder bei einer Geschäftstätigkeit nicht im Rahmen ihrer unternehmerischen oder beruflichen Arbeit handelt und für die vom Übersetzungsunternehmen auf Basis eines Auftrags Dienstleistungen erbracht werden. Bei Angabe dieser Bezeichnung im weiteren Text beziehen sich die betreffenden Bestimmungen nur auf diese Art von Auftraggeber. Verbraucherverträge richten sich nach dem Gesetz GBl. Nr. 108/2024 über den Verbraucherschutz und über die Änderung und Ergänzung verschiedener Gesetze (nachstehend „Verbraucherschutzgesetz“).
3. Mit „Auftraggeber – Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person gemeint, die als Unternehmer im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit handelt und für die vom Übersetzungsunternehmen auf Basis eines Auftrags Dienstleistungen erbracht werden. Bei Angabe dieser Bezeichnung im weiteren Text beziehen sich die betreffenden Bestimmungen nur auf diese Art von Auftraggeber.
4. Mit „Auftraggeber“ ist sowohl ein Verbraucher als auch ein Unternehmer gemeint. Hierbei beziehen sich die Bestimmungen für diese Bezeichnung auf beide Kundenkategorien gemeinsam.
5. Durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend nur „AGB“) werden die Rechte und Pflichten des Unternehmens TETRAS, s.r.o. (nachstehend nur „Übersetzungsunternehmen“ oder „TETRAS“) und seiner Kunden (nachstehend „Auftraggeber“, „Auftraggeber – Verbraucher“ oder „Auftraggeber – Unternehmer“) bei der Erbringung von Übersetzungsdienstleistungen und anderen durch das Übersetzungsunternehmen erbrachten Dienstleistungen geregelt. Diese AGB treten mit Erteilung eines Auftrags in Kraft und gelten während der gesamten Dauer dieses Vertragsverhältnisses. Weitere mündliche Nebenabreden (gleich welcher Art) müssen von beiden Vertragsparteien schriftlich bestätigt werden.
6. Diese AGB bilden einen festen Bestandteil jedes Vertrags, der zwischen dem Übersetzungsunternehmen und einem Auftraggeber geschlossen wird.
Artikel II – Vertragsgegenstand
1. Der Vertragsgegenstand ist die Verpflichtung des Übersetzungsunternehmens, für den Auftraggeber die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen sowie die Verpflichtung des Auftraggebers, den vereinbarten Preis für die Dienstleistungen zu zahlen. Die Dienstleistungen umfassen insbesondere schriftliche Übersetzungen einschließlich beglaubigter Übersetzungen, sprachliche Korrekturen, Softwarelokalisierung, grafische und technische Vorbereitung von Dokumenten sowie sonstige Übersetzungsdienstleistungen, die der Auftraggeber in Auftrag gibt.
2. Das Übersetzungsunternehmen erbringt die Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den internen Qualitätsverfahren im Sinne der Anforderungen der Norm ISO 17100:2015. Die Übersetzungen werden von Übersetzern angefertigt, deren Muttersprache die Zielsprache der Übersetzung ist. Anschließend durchläuft die Übersetzung entsprechend der Norm eine Revision durch einen zweiten Übersetzer. Leistungen, die in diesem Dokument als mittels MT (Maschinenübersetzung, engl.: Machine Translation) erstellt gekennzeichnet sind, entsprechen der Norm ISO 18587:2017, d. h. sie entsprechen nicht der Norm ISO 17100:2015. Diese Texte können zum Training der MT verwendet werden. Das Unternehmen TETRAS setzt das nach ISO 9001:2015 zertifizierte Qualitätsmanagementsystem ein.
3. Arbeitet der Auftraggeber mit einer dritten Person zusammen, schließt das Übersetzungsunternehmen einen Vertrag ausschließlich mit dem Auftraggeber ab, der verpflichtet ist, die vereinbarten Zahlungsbedingungen unabhängig von der Zahlungsfähigkeit der dritten Person zu erfüllen.
Artikel III – Auftragserteilung und Erbringung der Dienstleistung
1. Der Auftraggeber schickt dem Übersetzungsunternehmen per Online-Formular oder auf andere vereinbarte Weise eine unverbindliche Anfrage bezüglich der Erbringung einer Dienstleistung. Auf Grundlage der erhaltenen Anfrage erstellt das Übersetzungsunternehmen ein Preisangebot und übersendet dieses an den Auftraggeber. Das Preisangebot ist seinem Wesen nach ein Vertragsabschlussangebot und stellt keine Verpflichtung des Übersetzungsunternehmens dar, eine Dienstleistung zu erbringen, wenn es vom Auftraggeber nicht angenommen wird. TETRAS beginnt erst nach der ausdrücklichen Annahme des Preisangebots seitens des Auftraggebers mit der Erbringung der Dienstleistung.
2. Anfragen müssen die Art der Dienstleistung, die Sprache der Erstellung, den Umfang sowie den Liefertermin und die Liefermethode der Dienstleistung enthalten. Ein Auftrag kann persönlich, per E-Mail, über das Kundenportal oder über das Online-Formular auf www.tetras.sk erteilt werden.
3. Ein Auftrag wird zu dem Zeitpunkt erteilt, zu dem das Übersetzungsunternehmen vom Auftraggeber per E-Mail, Post oder Fax das Formular mit der Annahme des Preisangebots für die Übersetzung erhält und diese Annahme anschließend bestätigt. Die genannten Bedingungen müssen in Summe erfüllt sein.
4. Wird im Übersetzungsauftrag ein konkreter Liefertermin aufgeführt, ist das Übersetzungsunternehmen verpflichtet, die Dienstleistung zum vereinbarten Termin zu erbringen. Bei Hindernissen vonseiten des Übersetzungsunternehmens ist dieses verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Anschließend wird zwischen Auftraggeber und Übersetzungsunternehmen ein neuer Liefertermin schriftlich festgelegt. Kann die Erbringung der Dienstleistung auch in einer zusätzlichen, angemessenen Frist nicht sichergestellt werden, hat der Auftraggeber das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Ein Vertragsrücktritt muss schriftlich erfolgen.
5. Ist es seitens des Übersetzungsunternehmens aufgrund von höherer Gewalt oder aus sonstigen Gründen (Erkrankung des Übersetzers, familiärer Notfall, PC-Störung usw.), auf die das Übersetzungsunternehmen objektiv keinen Einfluss hat, nicht möglich, einen Termin einzuhalten, muss das Übersetzungsunternehmen den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren. Sowohl das Übersetzungsunternehmen als auch der Auftraggeber sind in diesen Fällen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ein Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Eine Teilleistung des Übersetzers muss jedoch vergütet werden. Sonstige Rechte, insbesondere ein Anspruch auf Schadenersatz, sind in diesem Fall ausgeschlossen.
6. Der Liefertermin der Dienstleistung beinhaltet nicht die Zustelldauer.
7. Hat der Auftraggeber das Übersetzungsunternehmen bei Vertragsabschluss ausdrücklich darüber in Kenntnis gesetzt, dass er ausschließlich an einer rechtzeitigen Lieferung der Dienstleistung interessiert ist, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne eine angemessene Nachfrist für die Lieferung der Dienstleistung einräumen zu müssen. TETRAS erstattet dem Auftraggeber einen schon bezahlten Preis für eine erbrachte Dienstleistung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen, auf das angegebene Bankkonto. Ein Vertragsrücktritt muss schriftlich erfolgen.
8. Die Lieferung der Dienstleistung kann erfolgen durch die persönliche Abholung der Übersetzung durch den Auftraggeber am Sitz des Übersetzungsunternehmens bzw. durch den Versand der Übersetzung an den Auftraggeber per E-Mail, Kurier oder Post. Hierbei trägt der Auftraggeber die Lieferkosten für den Auftrag.
9. Die Verpflichtung des Übersetzungsunternehmens zur Erbringung der Dienstleistung wird auch dann als erfüllt betrachtet, wenn der Auftraggeber eine ordnungsgemäß zugestellte Sendung nicht annimmt oder deren Annahme verweigert. In diesem Zusammenhang hat TETRAS Anspruch auf Kostenrückerstattung in Verbindung mit der Rücksendung der Sendung durch den Auftraggeber.
Artikel IV – Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Informationen und Materialien (z. B. Glossare, interne Firmendokumente, Fotos) zur Verfügung zu stellen. Wird vom Auftraggeber kein Begleitmaterial geliefert, werden Fachbegriffe in einer allgemeinen und verständlichen Form im Sinne des Zwecks der in der Auftragserteilung beauftragten Übersetzung übersetzt.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Erhalt einer Übersetzung schriftlich zu bestätigen. Das gilt auch dann, wenn ihm der Auftrag elektronisch zugestellt wurde.
3. Das Übersetzungsunternehmen ist verpflichtet, den Auftraggeber auf ungeeignete Unterlagen oder Anweisungen hinzuweisen.
4. Das Übersetzungsunternehmen haftet nicht für Übersetzungsmängel, die durch ungeeignete oder fehlerhafte Unterlagen oder unrichtige Anweisungen des Auftraggebers verursacht wurden, wenn das Übersetzungsunternehmen den Auftraggeber im Voraus darauf aufmerksam gemacht hat und der Auftraggeber trotz den Vorbehalten des Übersetzungsunternehmens auf deren Verwendung bestanden hat.
5. Das Übersetzungsunternehmen ist verpflichtet, die Schweigepflicht bezüglich aller Umstände, von denen es bei Erfüllung seiner Verpflichtung Kenntnis erlangt hat, zu wahren.
6. Das Übersetzungsunternehmen hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Unterlagen gesetzwidrig oder ungeeignet sind oder die Dienstleistung wegen eines Hindernisses vonseiten des Auftraggebers nicht zu den vereinbarten Bedingungen erbracht werden kann.
Artikel V – Auftragsstornierung und Vertragsrücktritt
1. Der Auftraggeber kann einen Auftrag vor dessen schriftlicher Bestätigung durch das Übersetzungsunternehmen gebührenfrei stornieren.
2. Nach Vertragsabschluss ist ein Auftraggeber (Unternehmer) berechtigt, vom Vertrag zur Erbringung von Übersetzungsdienstleistungen und Dienstleistungen in Verbindung mit dem Übersetzungsprozess zurückzutreten. In diesem Fall ist jedoch der Auftraggeber verpflichtet, dem Übersetzungsunternehmen die tatsächlich entstandenen Kosten sowie die Kosten für bereits erbrachte Leistungen zu erstatten.
3. Wurde ein Vertrag abgeschlossen und die Dienstleistung noch nicht vollständig erbracht, ist ein Auftraggeber (Verbraucher) nur innerhalb der Rücktrittsfrist (14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses) berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Er ist jedoch verpflichtet, dem Übersetzungsunternehmen den Preis für die bis zum Tag der Zustellung der Mitteilung des Auftraggebers über den Vertragsrücktritt tatsächlich erbrachten Leistungen (d. h. die Kosten der Übersetzung, die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts angefertigt wurde) zu begleichen.
4. Ein Auftraggeber (Verbraucher) hat das Recht, von einem Fernabsatzvertrag (nachstehend nur „Vertrag“) innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückzutreten, wenn die Leistung noch nicht vollständig erbracht wurde. Dies kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
5. Die Frist für den Vertragsrücktritt eines Auftraggebers (Verbrauchers) läuft 14 Tage ab dem Tag ab, an dem die Übersetzungsagentur die Auftragsannahme schriftlich bestätigt.
6. Ein Auftraggeber (Verbraucher) ist bei der Geltendmachung seines Rechts auf Vertragsrücktritt verpflichtet, das Übersetzungsunternehmen über seine Absicht, vom Vertrag zurückzutreten, durch eine an das Übersetzungsunternehmen gerichtete schriftliche Erklärung zu informieren. Zu diesem Zweck kann der Auftraggeber (Verbraucher) ein Musterformular für den Vertragsrücktritt verwenden, das dem Auftraggeber (Verbraucher) übersandt wurde.
7. Die Frist für den Vertragsrücktritt ist gewahrt, wenn der Auftraggeber (Verbraucher) eine Mitteilung über die Geltendmachung des Rechts auf Vertragsrücktritt übersendet, bevor die Frist für den Vertragsrücktritt abläuft.
8. Der Auftraggeber (Verbraucher) nimmt zur Kenntnis, dass ein als Fernabsatzvertrag geschlossener Vertrag über die Erbringung von Übersetzungsdienstleistungen ein Vertrag über Dienstleistungen ist, deren Erbringung in der Regel unmittelbar nach Vertragsabschluss beginnt, d. h. vor Ablauf der Frist zum Vertragsrücktritt. Hinsichtlich des Gesagten erteilt der Auftraggeber (Verbraucher) seine ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung zum Beginn der Erbringung der Dienstleistungen vor Ablauf der Frist zum Vertragsrücktritt und bestätigt, dass er darüber belehrt wurde, dass er durch Erteilung der Zustimmung zum Beginn der Erbringung der Dienstleistungen vor Ablauf der Frist zum Vertragsrücktritt sein Recht verliert, nach vollständiger Erbringung der Dienstleistung im Sinne von § 17, Abs. 10, Buchst. a), Ziffer 1 des Gesetzes GBl. Nr. 108/2024 über den Verbraucherschutz vom Vertrag zurückzutreten.
9. Der Auftraggeber (Verbraucher) ist nicht berechtigt, von einem Vertrag über die Erbringung von Übersetzungsdienstleistungen und mit dem Übersetzungsprozess in Verbindung stehenden Dienstleistungen zurückzutreten, wenn der Vertrag (i) schriftlich oder (ii) als Fernabsatzvertrag abgeschlossen wurde, sofern vor Ablauf der Frist zum Vertragsrücktritt in Übereinstimmung mit § 19, Abs. 1, Buchst. a) des Gesetzes GBl. Nr. 108/2024 über den Verbraucherschutz eine vollständige Erbringung der Dienstleistung erfolgt ist.
10. Wurde ein Fernabsatzvertrag abgeschlossen und die Dienstleistung noch nicht vollständig erbracht, ist ein Auftraggeber (Verbraucher) nur innerhalb der Rücktrittsfrist (14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses) berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Er ist jedoch verpflichtet, dem Übersetzungsunternehmen den Preis für die bis zum Tag der Zustellung der Mitteilung des Auftraggebers (Verbrauchers) über den Vertragsrücktritt tatsächlich erbrachten Leistungen zu begleichen (d. h. die Kosten der Übersetzung, die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts angefertigt wurde).
Artikel VI – Preis und Zahlungen
1. Der Preis wird nach der gültigen Preisliste oder einer individuellen Kalkulation festgelegt und enthält immer die MwSt. Soll die Übersetzung nicht elektronisch zugestellt werden, zahlt der Auftraggeber zusammen mit dem vereinbarten Preis auch die Lieferkosten, die nicht im Preis enthalten sind.
2. Der Preis für die Dienstleistung wird individuell und auf Grundlage der Vereinbarung zwischen dem Übersetzungsunternehmen und dem Auftraggeber fällig. Der Preis für die zu erbringende Dienstleistung wird pro Zeile, pro Wort oder pro Seite als festgelegter Betrag vereinbart. Bei einer Bezahlung nach Zeilen wird der Umfang auf Basis des Ausgangstextes ermittelt; hierbei besteht eine Normzeile aus 55 Zeichen einschließlich Leerzeichen.
3. TETRAS ist berechtigt, für jeden einzelnen Auftrag den Mindestpreis nach der aktuell geltenden Preisliste des Unternehmens in Rechnung zu stellen.
4. Das Übersetzungsunternehmen stellt einen Steuerbeleg (Rechnung) aus, zu dessen Zahlung der Auftraggeber bis zum Fälligkeitsdatum auf die im Steuerbeleg angegebene Weise verpflichtet ist. Die Standardfälligkeit sind 14 Tage. Bei Verzug kann pro Verzugstag eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5 % der fälligen Summe berechnet werden.
Artikel VII – Schweigepflicht und Schutz der personenbezogenen Daten
1. Alle Informationen und Materialien des Auftraggebers werden vertraulich behandelt.
2. Das Übersetzungsunternehmen verarbeitet personenbezogene Daten im unbedingt erforderlichen Umfang zum Zwecke der Vertragserfüllung in Übereinstimmung mit der DSGVO, dem Gesetz GBl. Nr. 18/2018 über den Schutz der personenbezogenen Daten und die Änderung und Ergänzung verschiedener Vorgaben sowie in Übereinstimmung mit anderen, damit in Verbindung stehenden Rechtsvorschriften.
3. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass Maschinenübersetzungen mit Hilfe eines Übersetzungstools (MT) eines Drittanbieters erstellt werden können, mit dem das Unternehmen TETRAS in einer Geschäftsbeziehung steht. In diesem Fall können die Daten des Auftraggebers, die Gegenstand der Maschinenübersetzung sind, bei diesem Drittanbieter gespeichert bleiben. Der Auftraggeber bestätigt mit seiner Auftragserteilung, dass er dieser Datenverarbeitung zustimmt. Bei Nichtzustimmung ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Übersetzungsunternehmen diesen Umstand schon bei Auftragserteilung mitzuteilen.
4. Der Auftraggeber haftet dafür, dass die dem Unternehmen TETRAS zum Zwecke der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Unterlagen keine Rechte Dritter verletzen. Enthalten diese Unterlagen personenbezogene Daten natürlicher Personen, erklärt und garantiert der Auftraggeber, dass deren Verarbeitung durch das Unternehmen TETRAS in Übereinstimmung mit den entsprechenden Rechtsvorschriften zum Schutz der personenbezogenen Daten erfolgt und dass er über die Berechtigung verfügt, diese Daten zugänglich zu machen.
Artikel VIII – Mängelhaftung
1. Eine erbrachte Leistung hat dann Mängel und kann dann vom Auftraggeber reklamiert werden, wenn sie in grobem Widerspruch zu den zwischen Auftraggeber und Übersetzungsunternehmen vereinbarten und abgestimmten Bedingungen steht und/oder, wenn die Lieferung nicht in der entsprechenden grammatischen, stilistischen oder ausdrucksgemäßen Qualität im Sinne der angeforderten Dienstleistung erfolgt und/oder nicht den vom Auftraggeber bei Auftragserteilung dem Übersetzungsunternehmen übermittelten Anforderungen entspricht.
Artikel IX – Reklamation und alternative Streitschlichtung
1. Eine Reklamation durch den Auftraggeber muss unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Arbeitstagen ab dem Tag der Dienstleistungserbringung schriftlich erfolgen, und zwar per Post an die Adresse des Sitzes des Übersetzungsunternehmens oder elektronisch an die E-Mail-Adresse tetras@tetras.sk. Nach Ablauf dieser Frist eingereichte Reklamationen werden als verspätet betrachtet, wodurch die Mängelhaftungsansprüche erlöschen.
2. Eine Reklamation muss die Identifikation der Bestellung oder des Vertrags, eine genaue Beschreibung und die Art der gerügten Mängel sowie ggf. auch Nachweisunterlagen enthalten, durch die das Vorhandensein der Mängel nachgewiesen wird. Bei einer berechtigten Reklamation ist TETRAS verpflichtet, auf eigene Kosten innerhalb einer angemessenen Frist für Abhilfe zu sorgen oder dem Auftraggeber einen angemessenen Rabatt auf den Dienstleistungspreis zu gewähren. Entsteht ein Streit um die Berechtigung einer Reklamation, erfolgt eine Beurteilung durch unabhängige, fachlich qualifizierte Anbieter. Das Ergebnis der Beurteilung wird dem Auftraggeber zusammen mit einer Information über die Abwicklung der Reklamation mitgeteilt.
3. Handelt es sich beim Auftraggeber um einen Verbraucher und ist dieser nicht mit der Art und Weise einverstanden, in der TETRAS seine Reklamation abgewickelt hat oder vermutet er, dass das Übersetzungsunternehmen die Rechte des Verbrauchers verletzt hat, so hat er das Recht, sich mit einem Antrag auf Abhilfe an das Übersetzungsunternehmen zu wenden.
4. Lehnt TETRAS den Antrag des Auftraggebers ab, ist das Unternehmen verpflichtet, dem Auftraggeber (Verbraucher) die Gründe für die Ablehnung der Mängelhaftung für die erbrachte Dienstleistung schriftlich mitzuteilen. Der Auftraggeber hat das Recht, bei einer Stelle für alternative Streitschlichtung im Sinne des Gesetzes GBl. Nr. 391/2015 über die alternative Schlichtung von Verbraucherstreitfällen einen Antrag auf Einleitung einer alternativen Streitschlichtung („ARS“) zu stellen. Eine ARS ist nicht möglich bei Streitfällen, bei denen der bezifferte Streitwert einen Betrag von 20,- EUR nicht überschreitet
5. Gemäß § 11, Abs. 1 des Gesetzes GBl. Nr. 391/2015 über die alternative Streitschlichtung von Verbraucherstreitfällen hat ein Auftraggeber, der Verbraucher ist, das Recht, beim Übersetzungsunternehmen einen Antrag auf Abhilfe zu stellen, wenn zwischen dem Auftraggeber (Verbraucher) und dem Übersetzungsunternehmen ein Streit bezüglich der Geltendmachung von Rechten aus der Mängelhaftung entsteht oder wenn vom Auftraggeber (Verbraucher) davon ausgegangen wird, dass TETRAS andere Rechte des Verbrauchers verletzt hat.
6. Ein Auftraggeber (Verbraucher) hat das Recht, bei einer Stelle für alternative Streitschlichtung einen Antrag auf Einleitung einer ARS (nachstehend nur „Antrag“) zu stellen, wenn TETRAS seinen Antrag auf Abhilfe ablehnt oder auf diesen nicht innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag der Antragseinreichung reagiert.
7. Die zuständige ARS-Stelle ist die Slovenská obchodná inšpekcia (Slowakische Handelsinspektion), bei der der Auftraggeber (Verbraucher) einen Antrag unter folgender Adresse stellen kann: Slovenská obchodná inšpekcia, ústredný inšpektorát, Odbor pre medzinárodné vzťahy a alternatívne riešenie spotrebiteľských sporov (Slowakische Handelsinspektion, Zentralinspektion, Ressort für internationale Beziehungen und alternative Schlichtungen von Verbraucherstreitfällen), Prievozská 32, p. p. 29, 827 99 Bratislava 27, oder elektronisch per E-Mail an: ars@soi.sk. Weitere, zur alternativen Streitschlichtung von Verbraucherstreitfällen berechtigte Stellen sind in folgendem Online-Verzeichnis der Stellen aufgeführt: www.mhsr.sk
Artikel X – Streitschlichtung und Schlussbestimmungen
1. Die Rechtsbeziehung wird gemäß der Rechtsordnung der Slowakischen Republik geführt. Eventuelle Streitfälle werden vorrangig in gegenseitigem Einvernehmen, ansonsten vor dem zuständigen Gericht der Slowakischen Republik abgewickelt.
2. Das Übersetzungsunternehmen behält sich das Recht vor, diese AGB von seiner Seite aus zu ändern; die aktuelle Fassung steht jeweils unter folgendem Link zur Verfügung www.tetras.sk. Die sich aus dem Vertrag ergebenden Rechtsbeziehungen richten sich immer nach den zum Zeitpunkt der verbindlichen Auftragserteilung geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3. Diese AGB treten ab dem 01.10.2025 in Kraft.