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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Tetras GmbH – Übersetzungs-, Dolmetsch- und Sprachdienstleistungen

Tetras GmbH
Kistlerhofstr. 111, D-81379 München
E-Mail: tetras@tetras.de
Web: www.tetras.de
Stand: 17.02.2026


1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Tetras GmbH, München (nachfolgend „Tetras“ genannt) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ genannt) über Übersetzungs-, Dolmetsch- und sonstige Sprachdienstleistungen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Angebotsannahme durch den Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass Tetras in jedem Einzelfall erneut auf sie hinweisen muss.

(2) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Tetras ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn die Angebotsannahme durch den Kunden Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist und Tetras dem nicht ausdrücklich widerspricht. Selbst wenn Tetras auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


2. Vertragsabschluss

(1) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot von Tetras schriftlich, elektronisch oder mündlich annimmt. Angebote sind 30 Tage gültig, sofern nicht anders angegeben.


3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers, Rechte Dritter

(1) Der Auftraggeber stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen (z. B. die von Tetras zu bearbeitenden oder zu übersetzenden Ausgangstexte), Informationen und Materialien (z. B. Glossare, Referenztexte, Bilder, Videos) rechtzeitig zur Verfügung.

(2) Der Auftraggeber garantiert, dass die Tetras zur Leistungserbringung übermittelten Unterlagen, Informationen und Materialien frei von Rechten Dritter sind. Im Rahmen der vorstehenden Garantie stellt der Auftraggeber Tetras von jeglichen Ansprüchen Dritter, insbesondere von Ansprüchen wegen Urheberrechtsverletzungen, die gegen Tetras im Zusammenhang mit der Leistungserbringung erhoben werden sollten, auf erstes Anfordern frei und haftet auch ohne eigenes Verschulden für sämtliche Schäden in diesem Zusammenhang, insbesondere für die notwendigen und angemessenen Kosten der Rechtsverfolgung und -verteidigung.

Dem Auftraggeber bekannt gewordene Rechtsverletzungen hat dieser Tetras unverzüglich mitzuteilen. Tetras ist berechtigt, selbst geeignete Maßnahmen zur Abwehr von Ansprüchen Dritter oder zur Verfolgung ihrer Rechte zu ergreifen. Der Auftraggeber informiert Tetras über die von ihm getroffenen Maßnahmen.


4. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die Preise richten sich nach dem vereinbarten Angebot; sie verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Das Honorar kann auf Wort- oder Zeilenbasis oder als Festpreis berechnet werden. Eine Normzeile umfasst 55 Anschläge einschließlich Leerzeichen.

(3) Bei umfangreichen Aufträgen ist Tetras berechtigt, angemessene Vorschüsse zu verlangen.

(4) Bankspesen, Überweisungsgebühren und Versandkosten trägt der Auftraggeber.


5. Lieferung, Fristen und höhere Gewalt

(1) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

(2) Verzögert sich die Leistung aufgrund höherer Gewalt, technischer Störungen oder anderer Umstände, die Tetras nicht zu vertreten hat (z. B. Krankheit, familiäre Notfälle, Computerausfälle), verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Beide Parteien sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; bereits erbrachte Teilleistungen sind zu vergüten.


6. Mängelhaftung

(1) Der Auftraggeber hat die gelieferte Übersetzung unverzüglich zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu rügen; diese Rügepflicht gilt nur gegenüber Unternehmern.

(2) Bei berechtigten Mängeln hat Tetras das Recht zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde eine angemessene Minderung verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

(3) Mängel, die auf unleserliche, fehlerhafte oder unvollständige Ausgangstexte zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten von Tetras.


7. Haftung

(1) Tetras haftet gegenüber dem Kunden in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

(2) In sonstigen Fällen haftet Tetras – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Durchführung Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung von Tetras vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.

(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.


8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort, Salvatorische Klausel

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts.

(2) Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, wird für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis München als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Tetras ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.

(3) Tetras erbringt ihre Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den internen Qualitätsverfahren im Sinne der Anforderungen der Norm ISO 17100:2015.

Leistungen, die in diesem Dokument als mittels MT (Maschinenübersetzung, engl.: Machine Translation) erstellt gekennzeichnet sind, entsprechen der Norm ISO 18587:2017, d. h., sie entsprechen nicht der Norm ISO 17100:2015. Diese Texte können zum Training der MT verwendet werden.

Das Unternehmen Tetras setzt ein nach ISO 9001:2015 zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem ein.