Allgemeine

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen der Gesellschaft TETRAS und dem Kunden/der Firma (Auftraggeber), soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. Diese AGB werden durch die Auftragserteilung gültig und gelten für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung. Mündliche Nebenabreden müssen schriftlich bestätigt werden.

(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für die TETRAS nur verbindlich, wenn sie diese schriftlich anerkannt hat.

(3) Auch in dem Fall, wenn der Auftraggeber mit einer dritten Person zusammenarbeitet, schließt die TETRAS den Vertrag ausschließlich mit dem Auftraggeber, der die vereinbarten Zahlungsbedingungen erfüllen muss, unabhängig von der Zahlungsmoral des Endkunden.

2. Auftragserteilung

(1) Ein Übersetzungsauftrag gilt erst als erteilt, wenn

a) die TETRAS vom Auftraggeber das Übersetzungsauftragsformular per E-Mail, Post oder Fax zugestellt bekommen hat, und

b) die TETRAS den Auftrag schriftlich bestätigt.

3. Umfang und Lieferung der Übersetzung

(1) Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die im Übersetzungsauftragsformular vertraglich vereinbarte Ausführung der Übersetzung.

4. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

(1) Die TETRAS behält sich vor, bei Unklarheiten im Originaltext, beim Auftraggeber zurückzufragen oder die Übersetzung nach bestem Wissen und Gewissen in allgemein verständlicher Form zu erstellen.

(2) Der Auftraggeber hat den Verwendungszweck der Übersetzung im Übersetzungsauftrag anzugeben.

(3) Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Übersetzer vor dem Druck einen Korrekturabzug und nach dem Druck ein Belegexemplar zu überlassen.

(4) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sein könnten, hat der Auftraggeber dem Übersetzer zur Verfügung zu stellen (z.B. Glossare, firmeninterne Dokumente, Fotos etc.). Wird Begleitmaterial nicht bereitgestellt, so werden Fachausdrücke in allgemein üblicher und verständlicher Form übersetzt.

(5) Der Auftraggeber stellt den Übersetzer von urheberrechtlichen Ansprüchen frei, die aufgrund der Übersetzung an den Übersetzer gestellt werden könnten.

(6) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Empfang der Übersetzung schriftlich zu bestätigen.

5. Liefertermin, höhere Gewalt

(1) Ist ein fester Liefertermin im Übersetzungsauftrag vereinbart, wird dieser in der Regel verbindlich zugesagt.

(2) Die TETRAS kommt jedoch nicht in Verzug, wenn die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den die TETRAS nicht zu vertreten hat. Kann der Liefertermin wegen höherer Gewalt oder aus anderen Gründen (Krankheit des Übersetzers, Notfall in der Familie, Computerfehler etc.), die vom Übersetzer nicht zu vertreten sind, nicht eingehalten werden, muss die TETRAS den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigen. Sowohl die TETRAS als auch der Auftraggeber sind in solchen Fällen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Vom Übersetzer bereits ausgeführte Teilleistungen sind zu honorieren. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind für solche Fälle ausgeschlossen.

(3) Eine Nachfrist kann in jedem Fall nur mit beidseitigem schriftlichen Einverständnis gewährt werden.

6. Datenschutz, Vertraulichkeit

(1) Die TETRAS verpflichtet sich zur Vertraulichkeit in der Behandlung des Übersetzungsauftrages.

(2) Texte mit strafbarem Inhalt und Texte, die gegen die guten Sitten verstoßen, fallen nicht unter Punkt 6.(1) und können vom Übersetzer, auch nach Auftragsannahme, zurückgewiesen werden.

7. Kündigung des Vertrages

(1) Kündigt der Auftraggeber einen Auftrag, ohne gesetzlich oder vertraglich dazu berechtigt zu sein, muss die bis zum Zeitpunkt der Kündigung geleistete Übersetzungsarbeit bezahlt werden. Die Kündigung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen.

8. Mängelbeseitigung, Gewährleistungsansprüche

(1) Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder falsche Terminologie des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten der Firma TETRAS.

(2) Sämtliche Mängelrügen wegen der Qualität der Übersetzung sind innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Versand der Übersetzung geltend zu machen. Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden. Erhält die TETRAS keine schriftliche Einwendung innerhalb von dreißig Tagen nach dem Versand der Übersetzung, gilt die Übersetzung als mangelfrei, und der Auftraggeber verzichtet auf sämtliche Ansprüche, die ihm aufgrund eventueller Mängel zustehen könnten.

(3) Der Auftraggeber hat dem Übersetzer eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung zu gewähren. Verweigert er diese, so ist die TETRAS von der Mängelhaftung befreit. Werden Mängel innerhalb der gewährten Frist behoben, hat der Auftraggeber kein Recht auf Preisminderung. Werden Mängel nachweislich nicht behoben, kann der Auftraggeber eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. Bei unwesentlichen Mängeln besteht kein Minderungsrecht. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen.

9. Honorar

(1) Das Honorar kann auf Zeilen- oder Wortbasis oder als Festpreis vereinbart werden. Bei der Abrechnung nach Zeilen wird der Umfang auf der Grundlage des ausgangssprachlichen Textes ermittelt. Eine Normzeile umfasst 55 Anschläge mit Leerzeichen. Pro Auftrag wird ein Mindestpreis entsprechend gültiger Preise der Gesellschaft erhoben.

(2) Das im Übersetzungsauftrag vereinbarte Honorar ist verbindlich und ohne Abzug zahlbar innerhalb von vierzehn Werktagen nach Erhalt der Rechnung. Die Rechnung muss vom Auftraggeber per Banküberweisung beglichen werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche Banküberweisungsgebühren zu tragen. Wird die Übersetzung auf nicht-elektronischem Versandweg zugestellt, hat der Auftraggeber zuzüglich zum vereinbarten Honorar die Versandgebühren zu tragen.

10. Haftung

(1) Die TETRAS haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.

(2) Für Beschädigung oder Verluste auf dem Transportweg haftet die TETRAS nicht. Die TETRAS benutzt ein aktuelles Virenschutzprogramm, haftet jedoch nicht für eventuelle Schäden durch Computerviren.

(3) Die TETRAS haftet nicht für die Nichteinhaltung eines Liefertermins aus Gründen, die der Übersetzer nicht zu vertreten hat; siehe Punkt 5.(2).

(4) Gibt der Auftraggeber im Übersetzungsauftrag nicht an, dass die Übersetzung für den Druck vorgesehen ist, so geht jeglicher Mangel voll zu Lasten des Auftraggebers.

11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort, Salvatorische Klausel

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der BRD. Gerichtsstand ist der Sitz der Gesellschaft TETRAS. Erfüllungsort ist der Sitz der Gesellschaft TETRAS.

(2) Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.