Verhaltenskodex
Prinzipien des Vertrauens, der Neutralität und der Verantwortung gegenüber Kunden und Übersetzern
Menschenrechte und Arbeitsbedingungen
Die Tetras-Unternehmensgruppe ist ein internationales Unternehmen mit über 20 Jahren Erfahrung im Bereich Fachübersetzungen und zählt schon lange zu den 100 besten Übersetzungsagenturen der Welt. Aufgrund unserer Verantwortung gegenüber unseren Partnern haben wir einen Verhaltenskodex der Tetras-Unternehmensgruppe aufgesetzt und freuen uns, Ihnen diesen vorzustellen.
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Diskriminierung, Gewalt und Belästigung
Die Tetras-Unternehmensgruppe sorgt für ein Arbeitsumfeld, in dem alle Mitarbeiter gleich behandelt werden.
Sie diskriminiert nicht und toleriert auch keine Diskriminierung ihrer Mitarbeiter aufgrund von Abstammung, Geschlecht, Alter, Religionszugehörigkeit, Gesundheitszustand, sexueller Orientierung, Nationalität oder Ethnie oder aus sonstigen, im Anti-Diskriminierungsgesetz aufgeführten Gründen.
Die Unternehmensgruppe lehnt jede Form von Gewalt bzw. von körperlichem oder psychischem Mobbing am Arbeitsplatz strikt ab und schafft für alle Mitarbeiter ein sicheres Arbeitsumfeld.
Die Tetras-Unternehmensgruppe erlaubt und toleriert am Arbeitsplatz kein unangemessenes verbales, nonverbales oder körperliches Verhalten sexueller Natur, d. h. keine Form der Belästigung durch den Arbeitgeber oder einen Mitarbeiter.
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Zwangsarbeit, Sklaverei und Menschenhandel
Jede Leistung muss freiwillig erbracht werden und alle Mitarbeiter können ihren Arbeitsvertrag jederzeit gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen kündigen. Die Mitarbeiter müssen in einem offiziellen Arbeitsverhältnis mit unterschriebenem Arbeitsvertrag bzw. unterschriebener Arbeitsvereinbarung stehen, in dem bzw. der alle Arbeitsbedingungen in verständlicher Sprache festgehalten werden.
Die Tetras-Unternehmensgruppe beachtet die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, in der Sklaverei, Zwangsarbeit, Menschenhandel, Folter und eine entwürdigende bzw. unmenschliche Behandlung oder Bestrafung verboten sind.
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Kinderarbeit
Die Tetras-Unternehmensgruppe beschäftigt in keinem Land ihrer Geschäftsaktivität Mitarbeiter unter dem gesetzlichen Beschäftigungsalter. Sofern keine explizite Altersgrenze angegeben ist, liegt dieses Alter bei 15 Jahren. Die Arbeitsbedingungen von jugendlichen Arbeitskräften (15-18 Jahre) müssen an das Alter angepasst sein und diese Mitarbeiter vor wirtschaftlicher Ausbeutung bzw. vor Tätigkeiten schützen, die ihre Sicherheit, Gesundheit oder körperliche, psychische, moralische und soziale Entwicklung bzw. Weiterbildung gefährden könnten.
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Gehalt, Arbeitszeiten und Arbeitsumfeld
Die Tetras-Unternehmensgruppe verpflichtet sich, das Mitarbeitergehalt pünktlich und gemäß den geltenden Gesetzen des jeweiligen Landes zu den vertraglich vereinbarten Bedingungen zu zahlen.
Überstunden dürfen die gesetzlich zulässigen Arbeitszeiten nicht überschreiten.
Die Tetras-Unternehmensgruppe schafft für ihre Mitarbeiter ein Arbeitsumfeld, das sicher ist und der Gesundheit nicht schadet. Hierzu setzt sie in ihren Arbeitsstätten die geltenden Arbeitsschutznormen um, um die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen und Verletzungen, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhindern. Das Unternehmen schult alle Mitarbeiter zudem regelmäßig auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, um sie für die Sicherheitsrisiken zu sensibilisieren, die mit der Ausübung der jeweiligen Tätigkeit einhergehen.